Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Sie wollen Ihr Bad sanieren und legen dabei Wert auf Barrierefreiheit? Dann können Sie verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. Schade & Co GmbH ist nicht nur Ihr Partner aus Heilbad Heiligenstadt für Badsanierungen, wir helfen Ihnen auch bei der Beantragung der Fördermöglichkeiten bei KfW*, Kranken- und Pflegekasse und in den Landesförderprogrammen.
*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen
Individuelle Beratung zu staatlichen Fördermitteln
Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei gestalten, stehen Ihnen Fördermittel zu – neben den deutschlandweit einheitlichen KfW-Fördermitteln oder Zuschüssen von Kranken- und Pflegekasse gibt es auch länderspezifische Förderprogramme. Als Handwerkspartner aus Heilbad Heiligenstadt kennen wir uns mit den Förderprogrammen unseres Bundeslandes aus und können Sie individuell für Ihr Projekt beraten!
Je nach Vorhaben gibt es verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Die KfW bezuschusst zum Beispiel mit bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen – und nur für Privatleute, die Bäder in ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Schade & Co GmbH durchgeführt werden.
Mindestanforderungen für eine Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung